Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Errichtung von Wohn und Geschäftsbauten, die Vornahme von Trockenbauarbeiten, Dienstleistungen im IT-Geschäft, Kalkulation, Baukostenermittlung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden sowie Beratung, An- und Verkauf von Photovoltaikanlagen. Eine Genehmigung gemäß § 34 c GewO wird ausgeschlossen.