Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen,
b) Aufstellung, Wartung und Vertrieb von Spielautomaten,
c) - zu diesen Gesellschaftszwecken - der Erwerb, die Verwaltung, die An- und Vermietung bzw. An- und Verpachtung von Räumen und Grundstücken.
Der Handel mit Grundstücken und Immobilien. Die Vertretung, Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, an denen die Gesellschaft sich beteiligen sollte, insbesondere gleicher oder ähnlicher Branchen.