Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme, Pachtung und Bewirtschaftung von Kantinen und Verkaufsständen im Catering, der Handel mit Ausrüstungsgegenständen für den Betrieb von Kantinen, der An- und Verkauf von Lebensmitteln und Waren aller Art sowohl im Einzelhandel als auch im Großhandel, die Herstellung von Mittagessen und der Handel mit Fertiggerichten zur Deckung der Zwischenverpflegung an Arbeitsplätzen sowie die Ausstattung von Parties und Festen aller Art.