Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von treuhänderischen Geschäften, Projektmanagement, Unternehmensberatung und Geschäftsbesorgung sowie der Erwerb und der Verkauf, die Verwaltung, Sanierung und Instandsetzung von Grundstücken und Gebäuden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Leistung von Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist ebenso ausgeschlossen wie Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung.