Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
a) Die Organisation und Durchführung von durch Dritte konzipierte Veranstaltungen aller Art, insbesondere Messe-, Präsentations- und Kongressveranstaltungen im Bereich des Kommunikationswesens, gegen Entgelt im Auftrage Dritter;
b) die entgeltliche Übernahme des Managements und der Verwaltung für Verbände, Vereine, Gesellschaften, Stiftungen und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie die Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen;
c) die Konzeption von Drucksachen im Auftrage Dritter, insbesondere im Zusammenhang mit der unter den Buchstaben a und b genannten Tätigkeiten;
d) die Erstellung von Konzepten für die Bereiche Kommunikations-Design und Public Relation.