Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Durchführung sämtlicher Leistungen auf dem Gebiet des Marketings, der Werbung, der Kommunikation, der Öffentlichkeitsarbeit und des Verlagswesens einschließlich der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, der Planung und Abwicklung von Messe-, Laden- und Ausstellungsbau sowie alle Geschäfte, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck in Zusammenhang stehen.