Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken, Häusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie die Vornahme aller zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte mit Ausnahme von Maklergeschäften im Sinne des § 34c GewO.