Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Internet- und Intranetdienstleistungen (e-Commerce, Webdesign, Web- und Serverhosting, Webprogrammierung, Internetproviding), der Handel mit Telekommunikations-, Netzwerk- und Computerprodukten, die Planung und Installation von Netzwerken, die Durchführung von Telekommunikations- und EDV-Dienstleistungen, die Durchführung von Seminaren und Schulungen in diesen Bereichen.