Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Gestaltung von Internetauftritten;
- die Zurverfügungstellung von Software und Webspace (Speicherplatz) zur Präsentation von Unternehmen, zum Handel im Internet und zur Weiterleitung von sicheren Transaktionen vom Internet-Nutzer zum Internet-Anbieter;
- die Beratung von Unternehmen bei ihren Internetauftritten und
- die Zurverfügungstellung von Internetzugängen.
Ferner: Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Internet gestützten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sportveranstaltungen stehen.