Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens durch Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für andere.
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von eigenen Immobilien sowie hiermit indirekt und direkt in Verbindung stehenden Tätigkeiten unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 GewO.