Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung von Aufgaben des Planungs- und Entwicklungsmanagement, insbesondere solcher, die im Zusammenhang mit der effizienten Grundstücks-, Raum- und Wirtschaftsentwicklung, der Kommunalberatung sowie der Entwicklung, Durchführung und Erforschung von Instrumenten und Methoden des Planungs- und Entwicklungsmanagementes stehen.