Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Werbung in jeder Form sowie die Vermittlung von Werbeträgern. Ferner: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen;
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung;
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, insbesondere Grundbesitz.