Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von eigenen Kapitalbeteiligungen und die Gewährung von nachrangigen Darlehn ("Beteiligungen") an wachstumsorientierten Unternehmen in den neuen Bundesländern mit der Maßgabe, dass genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditanlagengesetzes und des Kreditwesengesetzes nicht ausgeübt werden.