Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume,
- der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, mit bebauten und unbebauten Grundstücken,
- die Beratung anderer Immobiliengesellschaften in ihren Angelegenheiten,
sowie die Vornahme und Ausführung aller dem gesamten Unternehmensgegenstand ähnlichen und damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Unternehmungen.