mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Ausführung von Planungsleistungen sowie die Übernahme der Bauregie im Rahmen der Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten sowie von Altbausanierungen. Des weiteren die Ausführung von Arbeiten im Bereich des Holz- und Bautenschutzes. Darüber hinaus die Betätigung als Generalübernehmer im Rahmen der Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten sowie von Altbausanierungen.
2. Geschäfte, die gemäß § 34 c GewO der Genehmigung bedürfen, werden von der Gesellschaft nicht getätigt.
Ferner der Handel mit Baustoffen und Objekteinrichtungsgegenständen.