Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie Vermietung von Immobilien ebenso deren Vermittlung als Makler, Bauträger und die Baubetreuung sowie die Errichtung und Einrichtung von Gaststätten und der Betrieb nach Erhalt der dafür erforderlichen Genehmigung einschließlich Tätigkeiten gem. §
34 c GewerbeO.