Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten und Spielhallen im Sinne der GewerbeO, das Halten von Beteiligungen an Spielhallenbetriebs- oder -verwaltungsgesellschaften sowie der An- und Verkauf und die Entwicklung und Vermarktung gewerblicher Standorte für den Betrieb von Spielhallen.