Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Maurer-, Putz-, Beton-, Stahlbeton-, Trockenbau-, Betonbeschichtungs- und maurer- und betonmäßige Brandsanierungsarbeiten sowie der Handel mit den dazugehörigen Baustoffen.
Tätigkeit als Makler, Bauträger und Baubetreuer im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1a) und b) sowie Nr. 2a) und b) GewO.