Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Kapitalanlagen, Immobilien, Finanzierungen, Versicherungen sowie die Finanzberatung über alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen, die Baubetreuung, das Planen und Errichten von Bauwerken durch Subunternehmer gleich welcher Art im In- und Ausland für eigene oder fremde Rechnung, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie von Wohnungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.