Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung zu und Vermittlung von Produkten aus dem Finanzdienstleistungsbereich.
Dazu zählen
- Vermittlung von Finanzierungen mit grundpfandrechtlichen Sicherheiten sowie von Finanzierungen für Praxen, Gewerbebetrieben und anderen Unternehmen,
- Vermittlung von Grundstückskaufverträgen,
- Vermittlung von Versicherungen (Versicherungsmaklertätigkeit gemäß § 93 HGB),
- Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds, die nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften oder dem Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen zugelassen sind,
- die Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen, geschlossenen Immobilienfonds und Leasingfonds,
- Vermittlung von Bausparverträgen.
Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die kaufmännische und wirtschaftliche Beratung und Betreuung von Angehörigen freier Berufe, von Selbständigen und von Unternehmen.