Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die umfassende, wirtschaftliche Beratung von natürlichen und juristischen Personen und die als solche behandelt werden; Veranstaltung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen; Vermittlung von Kontakten und Kooperationen; EDV- und Unternehmensorganisation.