Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung; die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und wirtschaftliche und technische Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung; die Finanzierungsvermittlung von Bauvorhaben; die wirtschaftliche Baubetreuung von Neubau- und Modernisierungs- und Instandsetzungsbauvorhaben; der An- und Verkauf von Immobilien; die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien im Bereich der Miethausverwaltung, der Wohnungseigentumsverwaltung sowie der Sondereigentumsverwaltung; die Ausübung der Geschäftsführung von Gesellschaften gleichen und ähnlichen Gesellschaftszweckes sowie von geschlossenen Immobilienfonds; die Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds sowie die Erbringung von sonstigen wohnungswirtschaftlichen Dienstleistungen, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Hausbewirtschaftung (Hausmeisterservice).