Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen Verwaltung, insbesondere die Übernahme von Hausverwaltungen, Verwaltungen nach dem WEG sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens; ferner die Übernahme von Treuhandschaften im Grundbuchverkehr, insbesondere als Grundbuchtreuhänder oder Vormerkungstreuhänder für Bauherren sowie die Entwicklung von Immobilienprojekten; die Geschäftsführung, Geschäftsbesorgung und Vertretung von Gesellschaften, insbesondere von solchen, die im Immobilienbereich tätig sind; die Übernahme von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin.