Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Förderung und Entwicklung von Technologie, einschließlich Technologietransfer, nicht genehmigungspflichtige Beratung in wirtschaftlicher und/oder wissenschaftlicher Hinsicht, die Tätigung von Investitionen und Geschäftsanbahnungen, die Veranstaltung von Schulungen und Seminaren, die Organisation von Geschäftsreisen, Projektcoaching und -management und der Handel mit technischen und/oder wissenschaftlichen Artikeln.