Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und die Beteiligung an Medien- und Lizenzunternehmen, Beratung von Personen des öffentlichen Lebens, Projektentwicklung und Entwicklung von Medien, Marken und Medieninhalten jeder bereits bekannten (z. B. TV, Print, Radio, Internet, SMS, MMS, Phone etc.) und noch unbekannten Art, Werbe- und Kommunikationsdienstleistungen.