Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
An- und Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie die Erbringung von Büroservice- und Marketingdienstleistungen. Als Marketingdienstleistungen werden verkaufsfördernde Maßnahmen zur Absatzförderung von Waren, Produkten und Dienstleistungen erbracht; insbesondere deren Bekanntmachung und das Anbieten von Produkten über Telefon, Funk, Fernsehen und Internet, die Telefonaquise, telefonische Betreuung und Beratung von Kunden und deren Partnern sowie die Herstellung und Vermittlung von Geschäftskontakten.