Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung, Modernisierung und Instandsetzung, Vermietung und Verwaltung von Gebäuden auf diesen Grundstücken sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an fremden Unternehmen, wobei Tätigkeiten gem. § 34 c GewO ausgeschlossen sind.