Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des Sports in der Form des Aikido als gewaltfreier Verteidigungskunst, - die Förderung der internationalen Verständigung, - der Abbau von Gewalt und Rassismus in der Gesellschaft sowie - die aktive Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Mitglieder und Teilnehmer. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- das Angebot regelmäßigen Trainings und Förderung sportlicher Übungen,
- die Durchführung von nationalen und internationalen Lehrgängen,
- die Verbreitung des Aikido unter Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.