Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeit eines Verwalters im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Mietverwaltung, d. h. Betreuung von vermieteten Objekten im Auftrag der Eigentümer sowie eigene Objekte; die Geschäfte gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen.