Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, die Sanierung und Modernisierung von eigenen und fremden Wohnungen und Gebäuden sowie die Umwandlung in Wohnungs- oder Teileigentum, die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien sowie Vermittlungsgeschäfte bezüglich Immobilien aller Art.