Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf sowie Verwaltung von eigenen Immobilien, die Bauplanung und die Bebauung von Immobilien durch Fremdfirmen sowie die Vermittlung branchenbedingter Nebengeschäfte und Serviceleistungen, Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.