Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, d.h. der An- und Verkauf sowie Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich Sanierung im Auftrage von Käufern bzw. Bauherren und der Verkauf von schlüsselfertig erstellten Immobilien im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung. Handwerkliche Tätigkeiten werden nicht selbst, sondern durch Subunternehmer durchgeführt. Verwaltung von Grundbesitz sowie Verwaltung von eigenen Vermögenswerten und die Verwaltung von Vermögenswerten im fremden Namen und für fremde Rechnung; Vermittlung von Versicherungen und Betätigung als Mehrfachagentur; Entwicklung und Durchführung von Immobilienkonzepten als Fremdanbieter.