Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien aller Art auf eigene und fremde Rechnung, der Entwurf, die Planung und statische Berechnung betreffend die Errichtung von Hoch-, Tief- und Ingenieursbauten aller Art, die Beratung hinsichtlich derartiger Projekte sowie sonstige Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern einschließlich der Tätigkeiten, für die eine Gewerbegenehmigung nach § 34 c GewO erforderlich wäre.