Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bauwesen, die Projektsteuerung, die Objekt- und Bauüberwachung und sämtliche damit zusammenhängende Geschäfte sowie Makler-, Bauträger- und Baubetreuungstätigkeiten nach § 34 c GewO. Eingeschlossen ist die Entwicklung, die Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf eigenen oder fremden Grundstücken sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.