Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Durchführung von Bauprojekten jedweder Art, und zwar sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung, jedoch ohne Erbringung eigener handwerklicher Bautätigkeit; die technische und wirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben; der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung und Bewirtschaftung und Verwertung, insbesondere durch Veräußerung nach Aufteilung in Wohnungseigentum; die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.