Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. Die Förderung mildtätiger Zwecke durch die Betreuung und Begleitung von hufs- und pflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel durch das Betreiben von ambulanten/teilstationären/stationären Angeboten für diesen Personenkreis. Zu diesem gehören insbesondere pflege- und hilfsbedürftige im Sinne des 5GB Xl und SGB XII sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Weiterhin verfolgt das Unternehmen gemeinnützige Zwecke im Bereich der Altenhilfe insbesondere durch Leistungen, die der Betätigung alter Menschen dienen sowie durch Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen, die der Geselligkeit, Unterhaltung, Bildung und Befriedigung kultureller Bedürfnisse alter Menschen dienen.
2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mild- tätige steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der § 52 und 53 Abgabenordnung.
3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützung, Zuwendung oder Vergütung begünstigen. Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.