Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermarktung, insbesondere dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien aller Art sowie damit zusammenhängende oder dazu dienliche Geschäfte. Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 3 b Gewerbeordnung sind nicht Gegenstand des Unternehmens.