Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export und Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Elektrotechnik und Kunststoffprodukte, die Vermittlung von Transport- und Logistikdienstleistungen und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie der Handel, die Vermittlung und den Besitz von Grunstücken und Gebäuden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art.