Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Der alleinige Geschäftsführer ist stets befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliesen zu dürfen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Sortieren und Ordnen von Buchführungsunterlagen, das Kontieren von Buchführungsbelegen, das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die Berechnung von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Fertigen von Lohnsteueranmeldungen, Debitoren- und Kreditorenüberwachung, Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, Finanz- und Liquiditätsplanung, Existenzgründungsberatung sowie die Verwaltung, insbesondere die Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz