Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Betrieb eines zahntechnischen Labors, der Groß- und Einzelhandel mit Dental- und zahnärztlichen Bedarfsartikeln und Sonderanfertigungen
2. die Anmietung oder der Verkauf von gewerblichen Räumen zur Einrichtung von Labor- und Praxisräumen für Zahnärzte sowie deren Ausstattung
3. die Vermietung von eingerichteten Praxisräumen oder Inventar an Zahnärzte oder Zahntechniker
4. Informations- und Schulungsseminare für Zahnärzte, Zahntechniker und Patienten.