Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft erbringt
a :
nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubte Dienstleistungen hinsichtlich der Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, Vorbereitung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbers, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, Durchführung im eigenen Namen und für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung.
b :
interdisziplinäres Management und Consulting für die Immobilienwirtschaft und alle damit zusammenhängenden Wirtschaftsgebiete.