Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere solchen, die die Herstellung, Vermarktung und Verbreitung von Filmen und anderen medialen Produkten zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, mediale und multimediale Produktionen selbst durchzuführen.