Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an, der Erwerb von, die Übernahme der Vertretung von anderen Unternehmungen, die Erfassung laufender Geschäftsvorgänge anderer Unternehmungen, die Beratung anderer Unternehmungen betreffend organisatorische Strukturen und des Controllings sowie die Übernahme von Projektierungsaufgaben.