Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen an und die Geschäftsführung von Unternehmen, die sich befassen mit dem An- und Verkauf, der Entwicklung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft erbringt keine eigenen Bau- oder Planungsleistungen.