Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion, Vermittlung und Abwicklung von Filmvorhaben, von Coproduktionen sowie die Beteiligung an solchen.
Der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.
Der Erwerb, die Veräußerung, Vermittlung und Verwertung von Filmrechten aller Art.
Der Erwerb, Vermietung, Verpachtung, Veräußerung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen aller Art sowie der Erwerb und die Veräußerung von Eigentum und eigentumsgleichen Rechten.