Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Grundstücksentwicklung, Übernahme von Planungs- und Makleraufträgen, Bauträger- und Baubetreuungsfunktion, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz mit Ausnahme selbständiger handwerklicher Ausführung. Die Vermittlung aller mit Bauvorhaben zusammenhängender Dienstleistungen.