Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art sowie Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume (Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung) sowie weiter die Hauswartung und Hauspflege mit Unterhaltsreinigung einschließlich kleinerer Reparaturen ohne handwerkliche Tätigkeiten.
Ferner Architektur- und Ingenieurleistungen sowie Bauleistungen des Maurer- und Betonhandwerks.