Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Technische und kaufmännische Verwaltung von Immobilien und Liegenschaften aller Art, sowie Dienstleistungen jeder Art, insbesondere Projektierungsleistungen und technisches Gebäudemanagement unter Ausschluss von Tätigkeiten des § 34c der GewO.