Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Jegliche unternehmerische und wirtschaftliche Beratung und Information für Verbände und Organisationen sowie für natürliche und juristische Personen sowie jegliche unternehmerische und wirtschaftliche Betätigung auf dem Gebiet des Verlagswesens, insbesondere die Vorbereitung, Erstellung, Betreuung und der Vertrieb von Druckschriften jeder Art.
Weiterhin unterstützt die Gesellschaft Dritte untereinander und bei der Kontaktpflege für Exekutive und Legislative, auch durch Erbringung von Dienstleistungen jeder Art, sofern diese den vorstehenden Zwecken zuträglich sind.