Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung sowie Dienstleistungen im Bereich der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft, soweit dafür keine spezielle Erlaubnisse erforderlich sind. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung gem. § 34 c Gewerbeordnung bedürfen.